Qualität seit 20 Jahren

mit Erfolg

Die Firma N. Danzer GmbH - Putze für innen und außen, Wärmedämmverbundsystem und Estricharbeiten - ist ein seit über 20 Jahre bestehendes Familienunternehmen. Sowohl im Neubaubereich als auch bei Bestandsanierungen bieten wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung individuelle Beratung und qualitativ hochwertige Ausführung.
Nicht nur solides Handwerk gehört zu unserem Alltagsgeschäft, sondern wir sind ein Unternehmen, welches Kontinuierlichkeit, Zuverlässigkeit, Transparenz und eine Präqualifizierung bietet.
Mittlerweile gehört es bei einem Unternehmen zum Standard dazu, dass es zum selbstverständlichen Servicepaket gehört, eine Contracter Compliance vorweisen zu können.
Dauerbrenner in unserer Branche - gerade bei Firmenkunden - ist die Frage des Risikos, welches bei dem Einsatz von Fremdpersonal und/oder Subunternehmern besteht. Es ist für uns selbstverständlich, dass angesichts des immensen Haftungspotentials, insbesondere sozialversicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Risikopotenzials, sich Auftraggeber nicht mit Hoffnungen begnügen können. Deswegen ermöglicht die Firma Danzer einen transparenten Blick ins Herz ihres Unternehmens, damit Sie sich ein eigenes Bild von unserer gelebten Qualität machen können.

Zuverlässigkeit

darauf können Sie bauen

Eines der größten Haftungsfelder nicht nur in sozialversicherungsrechtlicher, sondern auch in strafrechtlicher Hinsicht besteht für Auftraggeber, wenn sogenannte Scheinselbstständige beschäftigt werden durch Einsatz einer Drittfirma. Vertrauen auf eine oftmals propagierte Papierform eines Vertrags genügt hierbei nicht, sondern es kommt stets auf die gelebten Verträge an, um jeglichem Risiko zu begegnen. Oftmals ist dem Auftraggeber völlig unbekannt, ob gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Abgaben seitens des Subunternehmers erfüIIt werden. Schnell kann es im Falle einer betrieblichen Eingliederung dann geschehen, dass man als Auftraggeber für derartige Beträge plötzlich voll haftet. Daneben besteht für den Auftraggeber auch ein strafrechtlich relevantes Risiko.
Bei der Firma Danzer existieren keine freien Mitarbeiter oder nicht angemeldete Beschäftigte. Unsere Kernmannschaft ist derzeit fast 100 Mitarbeiter stark.
Auch führen wir fortlaufende Qualitätskontrollen durch. Soweit wir mit Drittunternehmen zusammenarbeiten, sind diese sorgfältig durch uns ausgewählt.
Eigene Arbeitnehmer sind der Baustein, der Grundstein, um unseren Qualitätsstandard zu sichern und unseren eigenen Qualitätsanforderungen gerecht zu werden. Wenn man berücksichtigt, dass das auftraggebende Unternehmen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SBG Ill) bereits bei fahrlässiger Unkenntnis von Verstößen haftet (z.B. mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung) wird deutlich, wie wichtig es ist, mit einem Unternehmen zu arbeiten, welches die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben kennt und beachtet und so auch für den Auftraggeber einschätzbar ist.
Dass unser Unternehmen in die Handwerksrolle und im Gewerberegister eingetragen ist, versteht sich hierbei von selbst.

 
 

Fair und Sicher

das ist unsere Verantwortung

lm Jahr 2015 wurde in Deutschland der Mindestlohn eingeführt. Es war schon vor Einführung des Mindestlohns für die Firma Danzer selbstverständlich, lhre Mitarbeiter zu fairen und vernünftigen Konditionen zu beschäftigen. Wir führen regelmäßig Einschätzungen über Lohneingruppierungen durch und bezahlen unsere Mitarbeiter über den Mindestlohn. Spezielle Schulungen bilden unsere Mitarbeiter fortlaufend weiter und durch den Einsatz bewährter Verfahren tragen wir so stets zur Zufriedenheit unserer Kunden bei. Das auftraggebende Unternehmen haftet nach dem Mindestlohngesetz verschuldensunabhängig für die Verpflichtung der Nachunternehmer zur Zahlung des Mindestentgelts an die Arbeitnehmer oder zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.

Transparenz

als Basis einer guten Zusammenarbeit

Auch für Abgabenbeiträge der SOKA Bau haftet der Auftraggeber für eingesetzte Nachunternehmer. Unsere Auftraggeber sind bevollmächtigt, monatlich baustellenbezogene Auskünfte für die konkret eingesetzten Arbeitnehmer inklusive der gemeldeten Bruttolöhne bei der SOKA Bau einzuholen. Auf diese Art und Weise gewähren wir Einblicke in unsere Unternehmensdaten unter Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben.
Zulassungsvoraussetzungen, die die Unternehmer für ihren eigenen Betrieb erfüIIen müssen, sind bei der zuständigen Behörde gemeldet (Gewerbeanmeldung) und in die Handwerksrolle eingetragen. Darüber hinaus haben wir die entsprechende Freistellungsbescheinigung des Finanzamts nach § 48 b EStG sowie einen Nachweis über die Steuerschuldnerschaft nach § 13 UStG, welche wir unseren Auftraggebern zur Verfügung stellen.
Bereits aus den oben ausgeführten Punkten sieht man, dass wir mit unseren Auftraggebern Hand in Hand zusammenarbeiten und unser Vertragspartner Teil unserer Unternehmensphilosophie wird. Auf diese Weise sind wir ein gläserner Betrieb, der Einblick gewährt in unser Tun und Handeln. 

 
 

Präqualifizierung

eine sichere Entscheidung für unsere Kunden

Gemäß den Vorgaben des SGB VII haftet das auftraggebende Unternehmen für Sozialversicherungsbeiträge und Unfallversicherungsbeiträge. Die Haftung der Unfallversicherungsbeiträge ist dabei wiederum die eines selbstschuldnerischen Bürgens. Einer solchen Haftung kann in der Regel nur entgegengetreten werden, wenn sich der Auftraggeber über eine Präqualifizierungsstelle oder qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung von der ErfüIIung der Zahlungspflicht des Nachunternehmens überzeugt hat. Wir sind präqualifiziert.
Auch Dritte können unsere Qualitätsansprüche, die wir an uns gestellt haben, bezeugen. Wir sind seit 20 Jahren präqualifiziert durch die DQB. Bei der DQB handelt es sich um die erste nationale Präqualifizierungsstelle. Unter Leitung der beiden Ministerien BMVBW und BMWA wurden unter Einbindung von Fachexperten die Grundlagen für ein nationales Präqualifizierungsverfahren im Baubereich geschaffen und in einer Leitlinie, die das Präqualifikationsverfahren regelt, entsprechend festgestellt. Präqualifikation bedeutet, vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung und der Nachweis der Eignungskriterien auf der Basis der in § 6 a VOB/A definierten Anforderungen der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. In vielen öffentlichen Ausschreibungen ist dies bereits ein maßgebliches Kriterium.
Durch unsere hohe Arbeitsqualität sowie individuelle Kundenbetreuung können wir konkret auf die Wünsche unserer Kunden reagieren und ein optimales Endergebnis gewährleisten.